Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde außerhalb geschlossener Ortschaften in Ansbach, auf der B 13, im Abschnitt 880, bei km 0,280, nördlich BAB, Ri. Ansbach um 97 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 ergab 177 km/h. 3 Monate Fahrverbot.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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