Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Essen auf der BAB 44, km 14.010, RF Essen am 29.02.2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h bei zulässigen 100 km/h. Es wurden 130 km/h mit Beweisfoto und Messprotokoll dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Essen

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