Am 1.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h der erforderlichen Abstand von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf BAB 2, RF Hannover, km 172,95 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Festgestellt durch Video-Band-Aufzeichnung
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.6.1 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gifhorn
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.