Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 22.09.2015 auf der BAB 24, km 186.411, Höhe Rossow, in Fahrtrichtung Hamburg  um 25 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor, ES3.0 155 km/h. 

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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