Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Göttingen, auf der B 27, An der Lutter, Ecke Petrikirchstraße, Fahrtrichtung BAB 7 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Automatische Rotlichtkamera Poliscan FM1 mit Foto 56 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Göttingen übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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