Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, Höchster Farbenstraße, geg. Tor Nord die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 81 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 31 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main

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