Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 18.06.2016 auf der BAB 111, km 9,5, zw. AD Oranienburg und Berlin, FR Berlin. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan Speed 99 km/h mit Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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