Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 10, im Abschnitt 81, bei km 0,0, Tangente von BAB 1 2 zur BAB 10, in Fahrtrichtung AK Schönefelder Kreuz  wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit PoliScan Speed,Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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