Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bremen, Oldenburger Straße, Fahrtrichtung einwärts um 9 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 69 km/h, Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit

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