Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Ost, B 14, Schwanenplatztunnel, FR Bad Cannstatt mit 7 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 57 km/h. Beweismittel: TraffiStar S 330 und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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