Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, 1. Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 93 km/h , bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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