Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Porta Westfalica auf der BAB 2, bei km 285,800, FR Dortmund um 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed mit Frontfoto ergab 143 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke
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