Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Porta Westfalica auf der BAB 2, bei km 285,800, FR Dortmund um 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed mit Frontfoto ergab 143 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“