Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 65 km/h in Selbitz, BAB A 9, Ab. 160, km 0.78, Ri. München überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 145 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erlies Bußgeldbescheid mit 2 Monaten Fahrverbot

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