Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Niederaula, auf der A 7, bei km 525,990, Fulda – Kassel um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Lasergerät und Foto. Bußgeld wegen Voreintragungen erhöht

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Bußgeldbescheid

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