Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt in Neermoor, auf der Kirchstraße, L 2, im Bereich von km 19,0, Rtg. Oldersum ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 63 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Messgerät Multanova 6F digital.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandt.

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