Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kirchheim, auf der BAB 4, in Höhe km 364,250, Kirchheimer Dreieck – Dresden mit 18 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed dokumentierte mit Beweisfoto 118 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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