Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187,0, auf der Nebenfahrbahn ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 76 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen mit Verwarnungsgeldangebot wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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