Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der L 48, Abschnitt 120, km 1,3, in FR Cottbus um 16 km/h bei zulässigen 160 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung / Anhörung
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