Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Frankfurt am Main, Senckenberganlage, geg. 20-22 um 6 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messung mit Lasergerät mit Foto 36 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Anhörung /Verwarnung

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