Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen mit 14 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 114 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Schriftliche Verwarnung mit Anhörung wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsidium Münster übersandt.

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