In Stuttgart-Zuffenhausen, B 10/27, Höhe Bahnhof , FR stadtauswärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Foto ergab 71 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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