Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 111, bei km 2,2, in FR Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 133 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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