Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 16909, Heiligengrabe, Pritzwalker Str. B 189, i. Fr. Pritzwalk mit 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Laserscanner TraffiStar S350 und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Schriftliche Verwarnung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ostprignitz-Ruppin übersandt.

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