Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Norden, rechte Fahrspur Tunnelanfang um 13 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S 330 ergab 73 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Schriftliche Verwarnung /Anhörung

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