Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC, Überleitung BAB 115 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 82 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h mit Frontfoto. Bußgeld wegen Voreintragungen erhöht. 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von  erlassen.

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