Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hamm, Lipperandstraße, FR Werne, Höhe Oberholsener Str. um 16 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Bußgeldbescheid geahndet. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan FM1 mit Foto 86 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm

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