Wegen verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in Stedderdorf, Kreuz, B 4, Kreuz Bien.-Ebstorf, FR Uelzen wurde Bußgeldbescheid erlassen. Beweismittel: Messgerät Traffiphot stationär.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandt.

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