Handykontrolle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf, auf der B 4, Kreuz Bien.-Ebstorf

Handykontrolle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf im Überblick

Zur Messstelle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf, auf der B 4, Kreuz Bien.-Ebstorf ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät Traffipax TraffiPhot. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen.

Überwachung
Handynutzung am Steuer
Straße
B 4
Messgeräte
Traffipax TraffiPhot
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Landkreis Uelzen
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
September 2026

Typische Prüfpunkte

  • Sensoren: Lage und Zustand der Sensoren in der Fahrbahn.
  • Rotlichtzeit: Wie lange war die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon rot, und liegt der Sensor an der richtigen Stelle?
  • Gelbphase: Die Dauer der Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle an der Handykontrolle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf

  1. August 2017

    Bußgeld wegen verbotener Handybenutzung in Stedderdorf, auf der B 4, Kreuz Bien.-Ebstorf erhoben, Bußgeldstelle Landkreis Uelzen

    Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG

    Traffipax TraffiPhot

Bußgeld an der Handykontrolle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf

Wer beim Fahren ein Handy, Tablet oder Navi in die Hand nimmt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt. Das gilt auch an der roten Ampel, solange der Motor läuft.

Handy am Steuer

Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten100 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung150 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… beim Radfahren55 € – – Einspruch prüfen

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Messtechnik an der Handykontrolle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf

Traffipax TraffiPhot

An der Handykontrolle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf misst ein Traffipax TraffiPhot (Messprinzip: Sensoren in der Fahrbahn (auch Rotlicht)). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.

  • Sensoren: Lage und Zustand der Sensoren in der Fahrbahn.
  • Rotlichtzeit: Wie lange war die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon rot, und liegt der Sensor an der richtigen Stelle?
  • Gelbphase: Die Dauer der Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Traffipax TraffiPhot

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Handykontrolle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Handykontrolle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Handykontrolle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf

Ich wurde an der Handykontrolle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach der Handykontrolle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach der Handykontrolle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein Traffipax TraffiPhot – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Handykontrolle Verbotener Handybenutzung in Stedderdorf ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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