Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Montabaur, BAB 3, km 86,8, Gem. Montabaur, FR Köln  mit 49 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 149 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlies Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

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