Bei einem Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Oberndorf, auf der A 81, bei km 649,580, Singen- Stuttgart um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät: PoliScan Speed 104 km/h. Bußgeld: 70,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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