Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Porta Westfalica, auf der BAB 2, in Höhe km 285,800, RF Dortmund außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldbescheid. Festgestellt wurden 142 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke

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