Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Garching bei München, auf der Bundesautobahn A 9, in Richtung München, im Abschnitt 1120, in Höhe km 1,474 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage -stationär- Multanova 6 FAFB WVZ ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 123 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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