Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 111, im Bereich von km 6,07, Fahrtrichtung AK Oranienburg um 23 km/h, bei erlaubten 40 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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