Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Burghaun, auf der B 84, vor Einmündung Steinbacher Str., im Ortsteil Gruben, in Fahrtrichtung Fulda die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 67 km/h, zulässig waren 40 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Lasergerät Vitronic, stationäre Messanlage Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel erlassen.

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