Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grasbrunn auf der Bundesautobahn A 9, im AK Süd (A8), Abschnitt 500, Höhe km 3.388 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 90  km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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