Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem Lastkraftwagen ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A 1, in Bremen, in Höhe km 104,26, FR Hamburg, nicht eingehalten. Beweismittel: Frontfoto, Brückenmessverfahren VKS 3.0

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen erließ Bußgeldbescheid

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