Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, auf der Konrad-Adenauer-Allee (B 223) begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed mit Frontfoto 82 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Oberhausen

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