Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marktredwitz, auf der A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 300, km 4.18 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 143 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 65 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erließ Bußgeldbescheid

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