Der Abstandsverstoß erfolgte auf der BAB 10, im Bereich von km 111,2, von AD Havelland, in Fahrtrichtung AD Werder. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 1107 km/h der erforderliche Abstand von 53,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 14,92 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit anlassbezogenes Video,Foto
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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