Der Abstandsverstoß erfolgte auf der BAB 2, bei km 100,850, RF Berlin, LK /BK, in der Gemeinde Groß Santersleben. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 137 km/h der erforderliche Abstand von 57,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 34,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video-Band-Aufzeichnung, Frontfoto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Abhörung im Bußgeldverfahren

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.