Der erforderliche Abstand wurde auf der BAB 24, RF Berlin, km 130,923 nicht eingehalten. Am 30.04.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h statt des vorgeschriebenen Abstandes von 66,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 18,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

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