Bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 9, bei km 153.9, RF München Teuchern nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Video-Band-Aufzeichnung, festgestellt. Beweisfoto liegt vor.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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