Am 11.03.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h der erforderliche Abstand von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dülmen, auf der A 3, km 71.750, RF Wuppertal nicht eingehalten.

Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS – Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Coesfeld

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