Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bindlach, auf der A 9, Ri. München, im Abschnitt 340, km 3,450, nicht eingehalten. Geschwindigkeit 83 km/h, Abstand 29 m
Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3. 0. Bußgeld: 160,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat, § 17 OWiG

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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