Der Abstandsverstoß erfolgte in Bottrop, auf der A 2, in Höhe km 468,525, RF Oberhausen. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h der erforderliche Abstand von 52,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 13,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bottrop übersandte Zeugenfragebogen
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”.