Der Abstandsverstoß erfolgte in Bottrop, auf der A 2, in Höhe km 468,525, RF Oberhausen. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h der erforderliche Abstand von 52,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 13,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bottrop übersandte Zeugenfragebogen

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