Der Abstandsverstoß erfolgte in Langgöns, auf der BAB 45, bei km 181,275, FR Hanau. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h der erforderliche Abstand von 44,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video-Band-Aufzeichnung
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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