Der erforderliche Abstand wurde in Mörfelden-Walldorf, auf der BAB 5, km 505,255, FR Darmstadt nicht eingehalten. Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h wurde statt des nötigen Abstandes von 52,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 19,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung dokumentiert.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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