Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 60,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 36,50 m in Oberhausen, auf der A 2, in Höhe km 471,812, RF Oberhausen wurde bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit  VKS-Messung festgestellt. Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Oberhausen erließ Bußgeldbescheid

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